Checkliste für den Verkauf von Miteigentumsanteilen durch den Treuhänder

Diese Checkliste wurde vom MEG-Vorstand erstellt, um potentiellen Käufern und Verkäufern von MEG-Parzellen, sowie den ebenfalls betroffenen Vorständen der Kleingartenkolonien "Golfplatz" und "Ruhwald", eine Hilfestellung bei der Bewältigung der erforderlichen Aktivitäten zu bieten.

Die Checkliste ist für registrierte Miteigentümer ebenfalls als PDF-Download verfügbar (siehe Dokumente-->Verträge & Vereinbarungen)


  1. Schriftliche Anerkennung der Geltung der Miteigentümervereinbarung und des Städtebaulichen Vertrages nebst Gartenordnung und Vereinssatzung auf entsprechendem Formular "Anerkennung der Geltung der jeweiligen Vereinssatzung und Gartenordnung sowie Beitritt zu anderen Regelungen"

  2. Feststellung der Größe der Baulichkeiten nach Quadratmetern. Bei mehr als 24 qm:

    1. Feststellung, ob der Städtebauliche Vertrag zur Anwendung kommt und das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von einer übergroßen Lauben zu informieren ist.

    2. Mitteilung an das Bezirksamt, dass eine Parzelle mit einer übergroßen Lauben veräußert worden ist.

    3. Feststellung einer Rückbauverpflichtung. Dies gilt insbesondere für Unterpächter, die nicht erworben haben, also für sogenannte Treuhandparzellen. Wenn diese Parzelle aufgegeben wird, muss eine „Abschätzung“ erfolgen. Diese ist durch den Bezirksverband durchzuführen. Dabei soll festgestellt werden, ob bei einer überbauten Parzelle aufgrund vertraglicher Regelung mit dem Bezirksverband eine Rückbauverpflichtung oder sonstige Auflagen bestehen.

    4. Hinterlegungen zur Erfüllung der Rückbauverpflichtung sind zu klären.

  3. Kündigung des Unterpachtvertrages

  4. Information des jeweiligen Vereinsvorstandes vom Verkauf

  5. Information des Vorstandes der Miteigentümergemeinschaft vom Verkauf

  6. Auch Information, wenn es sich nur um Bewerber handelt.